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Am
Mittwoch, den 18. September
2003 waren BM Grasser sowie
Herr Julius Meinl in Venedig
bei der Vorführung
Alma Mahler.
Um 00.30 Uhr überquerten
diese, noch in Begleitung
ihrer Partnerinnen, Frau
Meinl-Bahrfuss, den Markusplatz.
Es liegt der Schluss nahe,
dass diese mit Privatjet
des Herrn Meinl von Wien
nach Venedig und wieder
zurück reisten.
Am Folgetag wurde der Zeitung
entnommen, dass am selben
Tag zugunsten der Banken,
insbesondere auch des Bankhauses
Meinl, ein Steuergesetz
beschlossen wurde, mit welchen
Pensionsfonds mit einem
60 %igem Anteil mit Aktien
der Wiener Börse, ähnlich
der Bausparprämien,
die staatlich gefördert
werden.
Es ist daher ein Konnex
zwischen, und zwar nicht
nur zwischen dieser Reise
nach Venedig und dieses
Gesetzesbeschlusses, auf
Antrag des Herrn BM Mag.
Grasser nicht auszuschließen.
Vor wenigen Tagen musste
der Zeitung entnommen werden,
dass das Bankhaus Meinl
eine österreichische
Aktiengesellschaft, die
unter diese Förderungsbegünstigungen
fällt, an die Wiener
Börse bringen wird,
mit dem Inhalt Immobilien
im Osten zu errichten.
D.h. österreichischen
Geldmittel, die im Wege
des Sparprogramms österreichischen
Steuerzahlern werden, dies
über den Umweg dieser
Förderungen mit dem
völlig verrückten
Titel "Förderung
des Wiener Kapitalmarktes"
direkt in Ostinvestitionen.
Gleiche Projekte haben
auch die übrigen Banken.
Die Förderung von
Aktien statt österreichischer
Projekte im Rahmen der Steuergesetzgebung
ist schlicht verrückt.
Der Bundesregierung lag
vor wenigen Monaten ein
Beschluss vor "Althaussanierungen".
Die Reparatur von Althäusern,
wie dies dem konform wäre
sofort steuerlich absetzbar
zu machen. Dies wurde auf
Antrag des Bundesministerium,
Sachbearbeiter MR Dr. Grabner,
zurückgezogen.
Hinter all diesen Maßnahmen
steht Herr Sektionschef
Dr. Quantschnig, die entsprechenden
Bundesminister für
Finanzen sind de facto die
Pressesprecher des Herrn
Sektionschef Dr. Quantschnig,
der seit mindestens 15 Jahren
ausschließlich Großbetriebe
fördert und ein neues
Systems durchsetzt, das
Klein- und Mittelbetriebe
enorm belastet, ebenso den
einzelnen.
Briefverkehr
mit Matthias Winkler Kabinettchef
von BM für Finanzen
Mag. Karl –Heinz Grasser
Vermischung der Interessen
Bezüglich der Homepage
wird Grasser vorgehalten,
an eine Firma Aufträge
vergeben zu haben, die an
der Erstellung der privaten
Website beteiligt sei. Außerdem
habe der Minister seine
Kabinettsmitarbeiter während
deren Dienstzeit seine Homepage
betreuen lassen und dadurch
öffentliche und private
Tätigkeiten und Interessen
unerträglich vermischt.
Steuerschwindel
Überdies habe es
Grasser zugelassen, dass
sich der Betreiber der Website,
ein Verein mit drei seiner
Mitarbeiter, durch Vortäuschung
der Gemeinnützigkeit
der Körperschaftssteuer
entzieht.
Doralt:
Befangener Beamter im Grasser-Steuerverfahren
Artikel
Übersicht
Für den Steuerexperten
Werner Doralt war das Verfahren
der Finanzbehörden,
das dem New Economy-Verein
keine Steuerpflicht bescheinigte,
"gesetzwidrig".
In einer Aussendung begründete
Doralt diese Auffassung
heute damit, dass "ein
befangener Beamter daran
teilgenommen hat".
Staatssekretär Alfred
Finz (ÖVP) hatte im
vergangenen Sommer als Ergebnis
des Verfahrens verkündet,
dass der Finanzminister
Karl-Heinz Grasser nahe
stehende Verein für
die Zuwendung der Industriellenvereinigung
von insgesamt 283.000 Euro
keine Schenkungssteuer zahlen
muss.
"Verfahren gesetzeswidrig"
"Das Verfahren war
deshalb gesetzwidrig, weil
es unter der Anleitung des
stellvertretenden Sektionschefs
aus dem Finanzministerium,
Herrn Dr. (Peter) Quantschnigg,
stattfand."
Quantschnigg sei einer
der engsten Mitarbeiter
des Ministers gewesen "und
war dem Minister in dem
Verfahren außerdem
unmittelbar unterstellt,
weil der Sektionschef als
Rechnungsprüfer des
Homepage-Vereins sich für
befangen erklären musste.
Als engster und unmittelbar
dem Minister unterstellter
Beamter war Dr. Quantschnigg
in dem Verfahren daher befangen.
Die Mitwirkung eines befangenen
Beamten macht aber das gesamte
Verfahren gesetzwidrig",
argumentierte Doralt, der
sich dabei auf Paragraf
76 der Bundesabgabenordnung
berief.
"Amtsmissbrauch im
Raum"
Doralt verwies darauf,
dass praktisch alle Experten
der Rechtsauffassung Quantschniggs
zu Gunsten des Ministers
widersprächen. Diese
Auffassung würde im
Ergebnis dazu führen,
dass Vereine und Kapitalgesellschaften
überhaupt nicht der
Schenkungssteuer unterliegen.
Für Doralt steht daher
"die Frage des Amtsmissbrauchs
im Raum". Amtsmissbrauch
"liegt dann vor, wenn
ein Beamter als Behördenorgan
seine Befugnis missbraucht
und den Staat dadurch schädigt,
indem er trotz bestehender
Steuerpflicht die Steuer
nicht vorschreibt."
Finanzminister
droht (Spasses halber?!,
Pressevertretern, und angeblich
der Opposition mit der Steuerfahndung

In der USA, England oder
in der Schweiz würde
ein Finanzminister, der
derartiges egal ob Spasses
halber oder ernst äußert,
keine einzige Stunde weiter
im Amt bleiben. Jedes Medium,
egal, ob regierungsfreundlich
oder -feindlich würde
hier gemeinsam gegen einen
derartig unentschuldbaren
Übergriff auftreten.
Diese Allüren eines
Diktators, schon aus der
Ära Androsch bekannt,
der ebenfalls einerseits
großkapitalfreundlich
war andererseits mit der
Steuerfahndung drohte, was
in der Folge zum seinerzeitigen
legendären Selbstmord
"Böswarth"
führte, eines steuergeprüften
Gastwirtes, der sich anders
nicht mehr zu helfen wusste.
Der deutsche Finanzminister
Eichler droht auch mit der
Steuerfahndung.
Die USA hat weitaus strengere
Steuermißbrauchsgesetze
als Österreich, allerdings
weitaus bürgerfreundlichere
Steuergesetze. Ein Minister
oder Präsident, der
zur Wirtschaftsbelebung
oder auch nur sonstwie mit
der Steuerfahndung droht,
würde keine Stunde
im Amt bleiben.
Eine Demokratie droht ihren
eigenen Bürgern nicht.
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